Es gibt die folgenden unterschiedlichen Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst
BZF I, BZF II, BZF E, AZF
Es gibt die folgenden unterschiedlichen Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst
Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
Sprechfunk in deutscher und
englischer Sprache nach
Sichtflugregeln
Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
Flugfunkzeugnisse
*€ ab ca. 250
BZF I, BZF II, BZF E, AZF
• Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein
oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
• Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.
• Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein
oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
• Das AZF ist nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h.,
dass für das AZF das Innehaben des BZF II oder BZF I erforderlich sind.