Dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge werden wie konventionelle Flugzeuge um drei Achsen gesteuert: Hochachse, Querachse und Längsachse.

Alle anderen Eckpunkte sind genauso definiert wie bei den anderen ULs – im Wesentlichen durch die maximale Abflugmasse (Leermasse + Zuladung). Derzeit ist diese begrenzt durch europäische Standards auf 450 kg (472,5 kg im Falle eines eingebauten Gesamtrettungssystems).

• Mindestalter für den Beginn der Ausbldung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
• Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL

• 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
• Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
• Außenlandeübungen mit Fluglehrer
• mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer ( >200 km mit Zwischenlandung)
• mind. drei Überlandflüge im Alleinflug ( >50 km mit Zwischenlandung)
• theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:

1) Luftrecht
2) Navigation
3) Flugfunk
4) Meteorologie
5) Technik (und pyrotechnische Einweisung)
6) Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Zur Mitnahme von Passagieren in doppelsitzigen Dreiachsern ist eine Berechtigung notwendig.

Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 km nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers.

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